Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferbedingungen

Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die Ihnen bekannten allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektronikindustrie, des Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) e.V..

Ergänzungsklausel: Gewährleistung

Die Gewährleistung beginnt am Tage der Auslieferung und beträgt bis auf weiteres 24 Monate auf den Rechnungsempfänger.
Für von uns gelieferte bzw. in unseren Produkten enthaltene Fremderzeugnisse haften wir nur in dem Umfang, in dem unsere Zulieferer uns gegenüber zur Gewährleistung verpflichtet sind.

>Wir können uns in diesen Fällen durch die Abtretung unserer Gewährleistungsansprüche gegen unsere Zulieferer an den Besteller von der Gewährleistungspflicht befreien.

Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere die Haftung für Folgeschäden.
Reisekosten zur Erbringung von Gewährleistungsansprüchen werden nicht übernommen bzw. von uns in Rechnung gestellt.
Wird ein Erfüllungsanspruch geltend gemacht, bezieht sich dieser immer auf den Rechnungsempfänger

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