Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lieferbedingungen
Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die Ihnen bekannten allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektronikindustrie, des Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) e.V..
Ergänzungsklausel: Gewährleistung
Die Gewährleistung beginnt am Tage der Auslieferung und beträgt bis auf weiteres 24 Monate auf den Rechnungsempfänger.
Für von uns gelieferte bzw. in unseren Produkten enthaltene Fremderzeugnisse haften wir nur in dem Umfang, in dem unsere Zulieferer uns gegenüber zur Gewährleistung verpflichtet sind.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere die Haftung für Folgeschäden.
Reisekosten zur Erbringung von Gewährleistungsansprüchen werden nicht übernommen bzw. von uns in Rechnung gestellt.
Wird ein Erfüllungsanspruch geltend gemacht, bezieht sich dieser immer auf den Rechnungsempfänger